Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen der Coop Pronto AG

Die gesamte Coop Gruppe und damit auch die Coop Pronto AG übernehmen bei ihrer Tätigkeit Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt. Unser Engagement umfasst nebst Ernährung und Gesundheit, Tierwohl und Landwirtschaft auch den Umweltschutz und das Klima sowie Mitarbeitende und die Gesellschaft. Unsere Haltung zu diesen Themen kann den einzelnen Policy Papers entnommen werden (hier abrufbar). Die Coop Gruppe übernimmt in diesen Themen auch Verantwortung in ihren Lieferketten. 

Unseren Geschäftspartner:innen kommt bei der Umsetzung der Erreichung der Coop Nachhaltigkeitsstrategie und der regulatorischen Anforderungen eine wichtige Rolle zu. Dieser Verhaltenskodex beinhaltet die Grundsätze, welche von den Coop Geschäftspartner:innen einzuhalten sind. 

Rechtliche Compliance 

Unsere Geschäftspartner:innen halten alle geltenden Gesetze und Vorschriften insbesondere in den Bereichen Geschäftsethik, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit, Sicherheit und Umwelt ein und sorgen für eine angemessene Umsetzung im eigenen Unternehmen und in ihren Lieferketten. 

Coop hat sich als Mitglied diverser Organisationen und Initiativen zur Einhaltung derer Werte und Grundsätze verpflichtet. Damit einher geht die Verpflichtung, dass Coop mit zumutbaren und angemessenen Massnahmen Einfluss auf ihre Lieferketten nimmt. Unsere Geschäftspartner:innen verpflichten sich, die Werte und Grundsätze dieser Organisationen und Initiativen einzuhalten, allen voran den amfori BSCI-Verhaltenskodex und dessen Umsetzungsbedingungen. Sie übertragen diese Verpflichtung an die Geschäftspartner:innen in ihrer Lieferkette. 

Coop verfügt über erprobte Standards und Richtlinien in vielen Bereichen der nachhaltigen Beschaffung, welche über die gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften hinausgehen können. Unsere Geschäftspartner:innen verpflichten sich, die Richtlinie Nachhaltige Beschaffung sowie alle auf sie anwendbaren Richtlinien einzuhalten und angemessen umzusetzen. Diese sind auf unserer Website veröffentlicht (hier abrufbar)

Geschäftsethik 

Unsere Geschäftspartner:innen 

  • bekennen sich zur Integrität und pflegen eine ethische Geschäftsführung.
  • tolerieren keine Form von Korruption, weder gegenüber Behörden noch in Geschäftsbeziehungen. Sie verfügen über geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung und stellen sicher, dass keine persönlichen Zahlungen oder sonstigen persönlichen Vorteile an Mitarbeitende von Coop versprochen oder gewährt werden, um zu versuchen, deren Handlungen oder Entscheidungen zu beeinflussen.
  • pflegen einen angemessenen und vernünftigen Umgang mit Geschenken und Einladungen und stellen sicher, dass solche nicht als unzulässige Beeinflussung wahrgenommen werden könnten. Zulässig sind der Situation angemessene Geschenke und Einladungen von geringem Wert im Rahmen der geschäftlichen und sozial üblichen Wertschätzung und Kundenpflege.
  • vermeiden Interessenkonflikte, welche den Umgang mit Behörden oder die Geschäftsbeziehung mit Coop beeinflussen könnten oder legen diese so frühzeitig wie möglich offen; dabei ist bereits der Anschein möglicher Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • bekennen sich zu einem fairen Wettbewerb und führen ihre Geschäfte im Einklang mit den geltenden Kartellgesetzen. Sie beteiligen sich nicht an unzulässigen Absprachen, missbrauchen ihre Marktstellung nicht und agieren mit der nötigen Vorsicht im Informationsaustausch. Sie sind darauf bedacht, Unternehmen der Coop Gruppe nicht in kartellrechtlich heikle Situationen zu bringen.
  • respektieren die Rechte der Unternehmen der Coop Gruppe und Dritter am geistigen Eigentum. Sie schützen die Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von Coop und wahren die entsprechenden Rechte der Unternehmen der Coop Gruppe, ihren Kund:innen und Stakeholdern.
  • stellen sicher, dass sie Geldwäscherei oder Terrorismus weder direkt noch indirekt fördern.
  • pflegen einen vernünftigen und angemessenen Umgang mit Personendaten, bearbeiten diese nur für legitime Zwecke und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und ergreifen alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit.
  • berücksichtigen die geltenden Import-, Export- und Zollbestimmungen und stellen die Einhaltung der relevanten Embargos und Sanktionen sicher.
  • beschaffen und bearbeiten Mineralien und Metalle im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den international anerkannten Regelwerken. Das gilt insbesondere für Erze, Konzentrate und Metalle, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten. Sie verfügen über angemessene Massnahmen, um die gesetzlichen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einzuhalten.
  • stellen sicher, dass sie die gesetzlichen Transparenz- und Berichterstattungspflichten für Rohstoffunternehmen einhalten, sofern sie selbst oder durch ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen im Bereich der Gewinnung (inkl. Exploration, Prospektion, Entdeckung, Erschliessung und Förderung) von Mineralien, Erdöl- und Erdgasvorkommen und des Einschlags von Holz in Primärwäldern tätig sind. 

Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen 

Unsere Geschäftspartner:innen 

  • stellen faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte sicher, wobei sie besonders verletzlichen Personen und Gruppen wie Kindern, Frauen, Wanderarbeitenden und indigenen Gemeinschaften besondere Aufmerksamkeit schenken.
  • tolerieren keine Kinderarbeit. Sie beschäftigen keine Kinder unter dem gesetzlichen Mindestalter (und in keinem Fall solche, die der Schulpflicht unterliegen oder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) und stellen vor Aufnahme einer Beschäftigung durch geeignete Massnahmen das Alter fest. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren stellen sie sicher, dass die besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften eingehalten werden. Sie verfügen über angemessene Massnahmen, um die gesetzlichen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Kinderarbeit einzuhalten. Sollte trotzdem ein Fall von Kinderarbeit festgestellt werden, ergreifen die Geschäftspartner:innen geeignete Abhilfemassnahmen, um das Kind vor Kinderarbeit zu schützen und sicherzustellen, dass das Kind durch Einkommensverluste nicht in eine noch schlechtere Situation gerät;
  • tolerieren keine Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit, Knechtschaft, Leibeigenschaft, und sonstiger unfreiwilliger Arbeit und stellen sicher, dass sie nicht zu Ausbeutung, Unterdrückung und Menschenhandel beitragen;
  • pflegen einen respektvollen Umgang und sorgen für ein Arbeitsumfeld, das frei von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist;
  • anerkennen das Recht ihrer Mitarbeitenden, sich zu vereinigen, Gewerkschaften zu gründen und solchen beizutreten, Interessenvertretungen zu organisieren, Betriebsräten beizutreten sowie an Kollektivverhandlungen teilzunehmen;
  • sorgen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und halten die geltenden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein;
  • stellen sicher, dass die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden und bezahlen Löhne und sonstige Leistungen sowie Entschädigungen für Überstunden, Nachtarbeit etc., die mindestens den gesetzlichen Standards entsprechen; und
  • sind bestrebt, eine menschenwürdige Beschäftigung sicherzustellen und prekäre Beschäftigungen, welche zu einer sozialen oder wirtschaftlichen Gefährdung der Mitarbeitenden führen oder kein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht, zu vermeiden. 

Gesundheit, Sicherheit und Umwelt 

Unsere Geschäftspartner:innen handeln im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen, international anerkannten Standards und den Coop Policy Papers (hier abrufbar) betreffend die Gesundheit, Sicherheit und Umwelt und bekennen sich zum Umwelt- und Klimaschutz. 

Umsetzung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex 

Unsere Geschäftspartner:innen verpflichten sich zu den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex, indem sie die für die Umsetzung notwendigen Ressourcen bereitstellen und über ein angemessenes Management-System verfügen. Sie bewerten ihre Risiken in regelmässigen Abständen und legen geeignete und angemessene Präventions-, Aufdeckungs- und Abhilfemassnahmen fest, welche regelmässig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Massnahmen können beispielsweise ein Schulungsprogramm sowie ein Melde- oder Beschwerdesystem, über welches vertraulich Bedenken über mögliche Verstösse gemeldet werden können, vorsehen. Unsere Geschäftspartner:innen erfüllen ihre internen Berichterstattungspflichten und stellen eine kontinuierliche Verbesserung des Compliance-Management sicher. 

Unsere Geschäftspartner:innen kommen ihren gesetzlichen Berichterstattungspflichten sowie ihren Sorgfaltspflichten bezüglich ihre eigenen Lieferketten nach und unternehmen angemessene Anstrengungen, damit ihre eigenen Geschäftspartner:innen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex einhalten. 

Coop behält sich vor, die Einhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex durch die Geschäftspartner zu überprüfen. 

Unsere Geschäftspartner:innen sind aufgefordert, bei Verdacht auf Verletzung dieses Verhaltenskodex Meldung an Coop via unsere Online-Meldeplattform (hier abrufbar) zu erstatten. 

 

Coop Pronto AG
Juni 2025